Vortrag zum Thema "Was uns zusteht" - 11.06.2010

Bei einem Vortrag von Hr. Stampehl, sozialrechtlicher Berater des Landesverbandes der Lebenshilfe, informieren sich Angehörige zu Fragen wie Leistungen, Grundsicherung laut SGB und dem Erbrecht

Bei dem gut besuchten Vortrag von Hr. Stampehl war der Hauptdiskussionspunkt das Thema Erben. Geklärt wurden Stichworte wie Erbfolge, Vor- und Nacherbe, Pflichtteil und Behindertentestament. Eine Abgrenzung zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge wurde vorgenommen.
Hr. Stampehl riet dabei dringlich dazu, sich von einem Notar beraten zu lassen, da ein eigenes handschriftliches Testament zu viele Fallstricke enthält. "Es geht nicht darum den Mensch mit Behinderung zu enterben, sondern mit Hilfe eines Behindertentestaments dem Mensch mit Behinderung Leistungen zukommen zu lassen, die nicht mehr durch die Pflegeversicherung und die Sozialhilfe abgedeckt sind."

Wegen des großen Interesses und des komplexen Themas besteht seitens Hr. Stampehls das Angebot die sozialrechtlichen Themen zu vertiefen. Dies ist in Form eines Tagesseminars denkbar.
Fragen beantwortet Hr. Huber (Offene Hilfen- Beratung) T 0781 919068-72.