Lebenshilfe
Offenburg-Oberkirch e.V.
Regina Meyer
Sekretariat
T 0781 9225-46
F 0781 222-15
Stiftung der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V.
Die Stiftung der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V. für Menschen mit Behinderung wurde nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 8. Juni 1998 gegründet und durch das Regierungspräsidium Freiburg am 23. Dezember 1998 als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts genehmigt. Sie ist vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.
Zuwendungen sind erbschafts- und schenkungssteuerfrei. Spenden sind ebenfalls frei von Einkommens- und Körperschaftssteuern.
Die Stiftung steht unter der Aufsicht des Regierungspräsidiums Freiburg.
Stiftungszweck
Aufgabe und Zweck der Stiftung ist die Schaffung und Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe zum Leben für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen bedeuten. Dies sind vor allem differenzierte Wohnangebote, zudem Möglichkeiten der Förderung von Werkstätten für Behinderte und in Förder- und Betreuungsgruppen, Angebote der Freizeitgestaltung, der Bewegung und des Sports.
Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmittel besteht nicht.

